📅 Am 1. Oktober 2024 traten neue Bedingungen für ausländische Staatsangehörige in Kraft, die in der Türkei arbeiten und investieren wollen. Werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Änderungen:
🔵 Für Unternehmer: Ausländer, die mindestens 100.000 USD in ein Unternehmen investiert haben, sind von der Verpflichtung befreit, fünf türkische Staatsbürger zu beschäftigen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Auch ihre Familienangehörigen können für eine Aufenthaltserlaubnis in Frage kommen.
🔵 Für Arbeitnehmer: Ausländer, die sich in den letzten fünf Jahren mehr als drei Jahre rechtmäßig in der Türkei aufgehalten haben, können bis zu drei ausländische Arbeitnehmer beschäftigen, ohne dass die vorgeschriebene Anzahl türkischer Arbeitnehmer erforderlich ist. Dies eröffnet neue Geschäftsmöglichkeiten.
🔵 Für IT-Fachleute: Die ersten beiden ausländischen Arbeitnehmer in IT-Unternehmen sind von den Beschäftigungs- und Solvenzanforderungen befreit, was die Entwicklung des Technologiesektors begünstigt.
🔵 Lohnniveau: In einigen Sektoren entspricht der Mindestlohn für ausländische Arbeitnehmer nun dem Mindestlohn für türkische Staatsbürger, wodurch die Einstellung von Ausländern günstiger wird.
🔵 Für Bürger mit Verwandten in der Türkei: Ausländer, deren Eltern oder Kinder türkische Staatsbürger sind, können ohne zusätzliche Anforderungen eine Arbeitserlaubnis erhalten. Dies vereinfacht den Integrationsprozess erheblich.
🔹️Diese Änderungen schaffen ein günstigeres Umfeld für ausländische Investoren und Fachleute. Alanya Homes hilft Ihnen gerne bei der Suche nach der perfekten Immobilie und beantwortet alle Ihre Fragen zu den neuen Vorschriften. Kontaktieren Sie uns!